Vorverschiebung Sommer-RS 2018

Der Start der Sommer-Rekrutenschule 2018 wird auf den 25. Juni 2018 vorverschoben. Dies betrifft auch die Lernenden, die kommenden Sommer regulär ihre Lehre abschliessen und direkt im Anschluss die Rekrutenschule besuchen. Ihre Lehrverträge laufen in der Regel bis Ende Juli oder Mitte August.

Die Erwerbsersatzordnung EO sieht für Rekruten einen Tagessatz von CHF 62.- vor. Diesen muss der Arbeitnehmer beantragen, um den Ausfall der im Lehrverhältnis geregelten Leistung zu kompensieren. In aller Regel sind die Ausgaben für den Arbeitgeber dadurch gedeckt. Falls die EO-Entschädigung die Lohnzahlung übersteigt, steht der überschüssige Anteil dem Lernenden zu.

Unter diesen aussergewöhnlichen Umständen werden Verschiebungsgesuche für die Sommer-RS 2018 von der Armee wohlwollend behandelt. Jene Rekruten, die nach dem 25. Juni 2018 noch Prüfungen absolvieren müssen oder an Abschlussfeiern teilnehmen dürfen, werden nach Vorlage des Prüfungsaufgebotes oder der Einladung vom Militärdienst beurlaubt. Ebenfalls wird den Rekruten für die Teilnahme an den Schweizermeisterschaften der Gebäudetechnik im Rahmen der Swiss Skills 2018 Urlaub gewährt. Dazu ist ein Urlaubsgesuch nötig.

Die Vorverschiebung der Sommer-RS ist für Betriebe und Jugendliche, die eine Berufslehre absolvieren, sehr ungünstig. Bestehende Lehrverträge sind auf die herkömmliche Terminierung der Sommer-RS ausgerichtet und es kommt zu unnötigen Überschneidungen. Zudem muss der Arbeitgeber im letzten Monat der Lehrzeit auf seine Lernenden verzichten. Die neue Terminierung der Sommer-RS bringt für KMU Nachteile mit sich. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat das mit der Armeespitze diskutiert und ausgehandelt, dass für die kommenden Jahre ab 2019 bis zur Frühlingssession im März sinnvolle Kompromissvorschläge für die Terminierung unterbreitet werden. Dann sollte klar sein, wie es nach 2018 weitergeht.