Stellungnahme Zersiedelungsinitiative

Das Ausscheiden von neuen Bauzonen soll gemäss der Zersiedelungsinitiative nur zulässig sein, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.

Die Instrumente zum massvollen Umgang mit der Ressource „Boden“ sind aus Sicht von suissetec im  aktuellen Raumplanungsgesetz bereits ausreichend verankert. Die Kernanliegen der Zersiedelungsinitiative werden damit bereits erfüllt. Daher empfiehlt suissetec die Zersiedelungsinitiative zur Ablehnung.

Die Initiative in Kürze
[49c0c19]
Weitere suissetec Stellungnahmen
[3bc0167]