Neues Merkblatt: Trinkwasserinstallationen

Gemäss der SVGW-Richtlinie W3 sind alle Trinkwasserleitungen, solange noch sichtbar, einer Druckprüfung durch den Installateur zu unterziehen. Gleiches verlangen die Hersteller unterschiedlicher Rohrsysteme in ihren Montageanleitungen. Die SVGW-Ergänzung W3 / E3 «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» beschreibt u. a. die Vorgehensweise bei Dichtheitsprüfungen, Erstbefüllung und Spülung mit Trinkwasser. Basierend auf der im Oktober 2018 in Kraft getretenen Richtlinie W3 / E3 wurde zusammen mit Herstellern eine Arbeitsgruppe gebildet, um ein einheitliches Verfahren zu definieren.

Anwendung und Gewährleistung

Zur Durchführung von Prüfverfahren, Spülung und Erstbefüllung wurden einheitliche Protokolle erarbeitet. Diese können unabhängig vom Material (z. B. Stahl, Kunststoff, Metallverbundrohre oder Mischinstallationen) angewandt werden.

Wichtigste Neuerungen

  • Dichtheitsprüfung mit ölfreier Luft oder inertem Gas
  • Die Erstbefüllung und Spülung mit Trinkwasser dürfen frühestens 72 Stunden vor bestimmungsgemässem Betrieb vorgenommen werden
Druckprüfung, Erstbefüllung und Spülung von Trinkwasserinstallationen nach SVGW W3/E3
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