Ergebnisse der Lohnrunde 2019

In den Lohnverhandlungen im Rahmen des GAV der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche konnte zwischen den Sozialpartnern folgende Einigung erzielt werden:

  • Allen Arbeitnehmenden, welche dem GAV Gebäudetechnik unterstellt sind, ist auf den Januar 2019 eine generelle Lohnerhöhung von 0,4 % zu geben.
  • Zusätzlich müssen 0,6 % der AHV-Lohnsumme der GAV-unterstellten Arbeitnehmenden als indi-viduelle Lohnerhöhung verteilt werden: Das heisst, die Lohnerhöhung muss im Minimum 0,4 % und im Durchschnitt 1,0 % betragen.
  • Arbeitnehmende, welche ab 1. Juli 2018 oder später angestellt wurden, haben keinen Anspruch auf diese Lohnerhöhung und die Mindestlohnstufenanpassungen gelten als Lohnerhöhung.

Der formale Text lautet wie folgt:
Sämtliche dem GAV angeschlossenen Unternehmen verwenden 0.4% der gesamten AHV-Lohnsumme der GAV-unterstellten Arbeitnehmenden mit Stichtag 31.12.2018 zu Gunsten der Arbeitnehmenden für generelle Lohnanpassungen und 0.6% der gesamten AHV-Lohnsumme der GAV-unterstellten Ar-beitnehmenden mit Stichtag 31.12.2018 zu Gunsten der Arbeitnehmenden für individuelle Lohnan-passungen. Nicht erfasst sind Arbeitnehmende mit Anstellungsbeginn ab 01.07.2018. Mindestlohn-stufenanpassungen gelten als Lohnerhöhung.

Alle Informationen zum GAV
[200b121]