Staatlich geförderte Schwarzarbeit?

Weshalb ist Schwarzarbeit im Bereich des privaten Gebäudeunterhalts in unseren Nachbarländern ein grosses Problem, bei uns aber kaum? Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass das Vorliegen eines korrekten Rechnungsbelegs für niemanden interessant ist - nicht einmal für den Auftraggeber. Das Vorhandensein einer korrekt erstellten Rechnung entfaltet für ihn keine Wirkung.

Anders die Situation in der Schweiz. Hier bilden die Abzüge der Unterhaltskosten für selbstbewohntes Wohneigentum einen Mosaikstein in einem System, das gerade jetzt wieder in den vorbereitenden Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Beratung ansteht. Vordergründig geht es um die Abschaffung des Eigenmietwerts. Bei dieser schweizerischen Spezialität wird dem Eigentümer von Wohneigentum ein fiktives Einkommen, eben der Eigenmietwert, zum steuerbaren Einkommen dazugeschlagen. Als Gegenzug kann er Schuldzinsen (Hypothekarzinsen) und die Kosten für den Unterhalt seines Wohneigentums wieder abziehen.

Dieses System ist einmalig und hat mit den Besitzverhältnissen im Schweizer Wohnsektor zu tun. Wir sind ein Volk von Mietern. Nur gerade 38 Prozent sind Eigentümer ihrer Wohnung oder ihres Hauses; ihnen soll aus dem Besitz kein Vorteil gegenüber Mietern erwachsen ...

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