Kautionsversicherung
Fragen und Antworten zur suissetec Kautionsregelung
- Was ist die «Kautionspflicht»?
Die Kautionspflicht ist ein neues Instrument, welches das Gewerbe vor Verstössen gegen das Arbeitsrecht, z.B. Lohndumping schützt. Gemäss Bundesratsbeschluss müssen seit diesem Jahr sämtliche in- und ausländische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen, bei der regionalen Paritätischen Kommission eine Kaution von bis zu 10'000 Franken hinterlegen. - Warum brauche ich eine Kautionsversicherung?
Die Kautionsversicherung garantiert, dass Forderungen der Paritätischen Kommissionen bezahlt werden. Insbesondere geht es um Kosten und Bussen, die durch Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) entstanden sind. - Gilt die Kautionspflicht in der ganzen Schweiz?
Die Deutschschweizer Kantone setzen das Gesetz bereits um, die übrigen Kantone, in denen der GAV gilt, werden in absehbarer Zeit folgen. Wenn Sie in den Kantonen Genf, Waadt oder Wallis Ihren Geschäftssitz haben, sind Sie nicht dem GAV unterstellt, aber als suissetec Mitglied dennoch versichert. Dies, damit Sie Versicherungsschutz geniessen, falls Sie in einem Kanton, in dem der GAV zur Anwendung kommt, Arbeiten ausführen. - Muss ich die Kaution in jedem Kanton separat hinterlegen, in dem ich Arbeiten ausführe?
Nein. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft muss die Kaution nur einmal geleistet werden. Mit der suissetec-Versicherungslösung haben Sie somit alles, was Sie benötigen. - Warum beträgt die versicherte Kaution CHF 10'000?
Bei einem kumulierten Auftragsvolumen von mehr als CHF 20'000 pro Kalenderjahr ist diese Summe gesetzlich vorgeschrieben. - Ich habe von suissetec eine Kopie der Kautionsversicherungs-Urkunde erhalten. Muss ich jetzt noch etwas unternehmen?
Nein. Als suissetec-Mitglied mit ausführendem Unternehmen sind Sie über Ihre Verbands- Mitgliedschaft automatisch versichert. Sie brauchen nichts zu unterschreiben und keine Formulare auszufüllen. Einfach das Dokument sicher aufbewahren. Bei grösseren Projekten ist es sinnvoll, eine Kopie des Dokuments der Baustellendokumentation beizulegen! - Was kostet mich die Kautionsversicherung?
Für suissetec-Mitglieder ist die Kautionsversicherung eine Verbandsdienstleistung. Die Kosten werden über den Mitgliederbeitrag erhoben. - Warum erhalte ich lediglich eine Kopie der Versicherungsurkunde?
suissetec hat für die Mitglieder mit Helvetia Versicherungen den Vertrag über die Kautionsversicherung abgeschlossen und füllt für jedes Mitglied eine eigene Urkunde aus. Um für Sie den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, verwaltet die Geschäftsstelle in Zürich die Originalpolicen. - Ich bin Hersteller, Lieferant oder Planer. Brauche ich auch eine Kautionsversicherung?
Nein, die Kautionsversicherung betrifft nur ausführende Mitgliedsunternehmen. - Ich bin nicht Mitglied von suissetec. Wie kann ich die Kautionspflicht erfüllen?
Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, um die Kaution zu hinterlegen. 1) Per Bareinzahlung bei der zuständigen Paritätischen Kommission (PK). 2) Mit einer unwiderruflicher Bankgarantie, die bei der PK hinterlegt wird. 3) Mittels Versicherungslösung eines Anbieters wie z.B: www.handwerkerkaution.ch. Die Kosten für eine Kaution von CHF 10'000 betragen bei diesem Anbieter rund 340 Franken pro Jahr. - Was geschieht mit der Kautionsversicherung, wenn ich meine Mitgliedschaft bei suissetec kündige?
Mit dem Verbandsaustritt (nur per Ende Jahr möglich) erlischt auch die Kautionsversicherung. Die Kopie der Versicherungsurkunde ist an die suissetec-Geschäftsstelle zurückzuschicken und wird zusammen mit der Originalurkunde vernichtet. In der Folge muss sich der betroffene Betrieb selbst um die Erbringung der Kautionspflicht kümmern. (Möglichkeiten: s. Frage 10) - Wo erhalte ich weitere Informationen:
Weitere Details und Hintergrundinformationen zur Kautionspflicht finden Sie unter www.zkvs.ch oder www.plk-gebaeudetechnik.ch. Individuelle Fragen beantwortet Mitgliedern auch der Rechtsdienst von suissetec: Telefon: 043 244 73 20.










