Berufsbildungsfonds
Der Berufsbildungsfonds nach Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben im Bereich der beruflichen Grundbildung. Mit dem allgemein verbindlichen Berufsbildungsfonds werden die Lasten der Berufsbildung gerechter verteilt. An die Kosten der beruflichen Grundbildung sollen nicht nur die suissetec Mitglieder, sondern alle Betriebe der Branchen einen zumutbaren Beitrag leisten.
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