Stellungnahmen 2007
Aktionspläne "Energieeffizienz" und "Erneuerbare Energien"
Das Departement UVEK hat dazu eingeladen, zu den beiden obgenannten Aktionsplänen Stellung zu nehmen.
Der Aktionsplan "Energieeffizienz" sieht fünf Massnahmen im Gebäudebereich vor, welche eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken sollen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Sanierungsbereich.
Der Aktionsplan "Erneuerbare Energien" sieht u.a. Massnahmen vor, welche den Ersatz von Ölhei-zungen durch Wärmepumpen/Holzpellets zur Folge haben oder welche eine Beschleunigung des Technologietransfers im Bereich der Erneuerbaren Energien bewirken.
Abgesehen von einer Ausnahme begrüsst suissetec sämtliche in den Aktionsplänen vorgeschlagenen Massnahmen, welche den Gebäudebereich betreffen.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch
03.10.2007
Anerkennung von Diplomen aus dem EU-Raum
Die Schweiz hat das europäische System der Diplomanerkennung im Personenfreizügigkeitsabkommen grösstenteils übernommen. Da die EU die Richtlinie über die Anerkennung von Diplomen inzwischen aber überarbeitet hat, stellt sich nun die Frage, ob die Schweiz nun auch die überarbeitete Richtlinie der Diplomanerkennung übernehmen soll.
suissetec befürchtet bei einer Übernahme der überarbeiteten Richtlinie ein Absinken des Qualitätsniveaus in den suissetec-Branchen und in der Folge eine Gefahr von Leib und Leben für die Bevölkerung: Insbesondere beim kostbaren Lebensmittel "Trinkwasser" gilt es, den Schutz von Leib und Leben über die Freizügigkeit zu stellen. Ferner befürchtet suissetec bei einer Übernahme der Richtlinie eine Inländerdiskriminierung, weil Personen aus EU-Staaten im Vergleich zu Inländern von einer erleichterten Zulassung profitieren könnten.
Aus diesen Gründen lehnt suissetec die Übernahme der neuen Richtlinie ab.
Sachbearbeitung:urs.hofstetter@suissetec.ch
16.08.2007
Familienzulagenverordnung (FamZV)
suissetec hat sich in der Vernehmlassung zur FamZV dafür ausgesprochen, dass der im Gesetz vorgesehene Lastenausgleich in der FamZV konkretisiert wird. Insbesondere sollte sich der Lastenausgleich nicht auf die Beitragshöhe abstützen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ineffizient geführte Kassen von einem Lastenausgleich profitieren.
Zudem plädierte suissetec dafür, dass der Verhinderung von Mehrfachbezügen die nötige Beachtung geschenkt wird.
Landesweit tätige Kassen sollten sich gemäss suissetec im übrigen möglichst auf einheitliche organisatorische Vorschriften abstützen können.
Sachbearbeitung:urs.hofstetter@suissetec.ch20.06.2007
Dumont-Praxis
Das Bundesgericht hat für die direkte Bundessteuer die sogenannte „Dumont-Praxis“ entwickelt. Diese besagt, dass wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während den ersten 5 Jahren seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen kann.
Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative wird derzeit die Dumont-Praxis hinterfragt. suissetec hat sich in der Vernehmlassungsantwort deutlich für die Abschaffung der Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene ausgesprochen. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die Abschaffung der Dumont-Praxis positiv auf die Gebäudetechnikbranche auswirken würde.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch08.06.2007
Mehrwertsteuergesetz (MWStG)
Es ist unbestritten, dass die Unzufriedenheit mit der MWSt vielerorts gross ist. Zur Beseitigung dieser Unzufriedenheit stehen drei Grundvarianten zur Diskussion.
suissetec hat sich in der Vernehmlassungsantwort für die Variante "Einheitssatz" ausgesprochen, bei welcher der MWSt-Satz auf ca. 6 % gesenkt würde. Dadurch könnten die Dienstleistungen der Gebäudetechnikbranche günstiger angeboten werden. Allerdings müsste aus Sicht von suissetec aus Gründen der Wettbewerbsneutralität die Mindestumsatzgrenze auf CHF 50'000 gesenkt werden und die Bildungleistungen von der MWSt ausgenommen werden.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch08.06.2007
BVG-Mindestzinssatz
Gegenüber den Dachverbänden Schweizerischer Gewerbeverband und Schweizerischer Arbeitgeberverband hat sich suissetec für eine Erhöhung des bisherigen BVG-Mindestzinssatzes von 2,5 % auf 3 % ausgesprochen. In Anbetracht der positiven Entwicklung der Anlagemärkte erachtet suissetec eine solche Erhöhung des Mindestzinssatzes als angebracht.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch11.05.2007
Revision UVG
Die Leistungen, die heute seitens der Unfallversicherung ausgerichtet werden, sind zum Teil wesentlich grosszügiger als jene der Kranken- oder Invalidenversicherung. Aus Sicht von suissetec ist es grundsätzlich nicht einsehbar ist, weshalb eine verunfallte Person besser gestellt werden soll als eine erkrankte Person. suissetec äusserte sich in der Vernehmlassungsantwort deshalb dahingehend, dass diese Ungleichbehandlung - dort wo dies Sinn macht - eliminiert werden sollte. Insbesondere begrüsste suissetec in der Vernehmlassung, dass bei der Abkehr von lebenslangen Invalidenrenten auf kostspielige, nicht mehr gerechtfertigte Überversicherungen verzichtet werden soll.
Aus Sicht vieler heute bei der Suva versicherten Betriebe ist es wichtig, dass die Suva auch in Zukunft über einen ausreichend grossen Risikomix verfügt und nicht bloss darauf reduziert wird, Versicherer der schlechtesten Risiken zu sein. Aus diesem Grund hat sich suissetec dafür ausgesprochen, dass am Teilmonopol der Suva festgehalten werden soll.
Bezüglich der Organisation der Suva hat sich suissetec klar für die Variante 1 (Oberaufsicht Bund) ausgesprochen.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.chTeilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmisse (THG)
Mit der vorliegenden Teilrevision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip erweitert werden.
Aus ökonomischer Sicht sind Massnahmen zu begrüssen, welche den Abbau von technischen Handelshemmnissen zur Folge haben. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei – wie hier vorgeschlagen – um einen von der Schweiz einseitig ergriffenen Lösungsansatz handelt.
suissetec betonte in der Vernehmlassungsantwort aber, dass den mit der Marktüberwachung betrauten Fachorganisationen aus allfällig zu beschliessenden Massnahmen keine Vorteile erwachsen dürfen.
Zudem sollten, so die Meinung von suissetec, Importeure auf einen Blick erkennen können, ob sie ein Produkt aus der EU ohne weiteres in die Schweiz importieren dürfen oder nicht.
Die ausführenden Unternehmungen in der Schweiz sollten sich zudem darauf verlassen können, dass die bei einem schweizerischen Händler bezogenen Produkte den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz entsprechen.
Schliesslich machte suissetec in der Vernehmlassungsanwort auch auf derzeit bestehende Handelshemmnisse aufmerksam.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch27.03.2007
Aktionsplan gegen Feinstaub - Änderung der Luftreinhalteverordnung
suissetec begrüsst in der Stellungnahme Massnahmen, welche zur Reduktion der Feinstaubbelas-tung führen - so auch diejenigen, welche im Aktionsplan Feinstaub vorgeschlagen werden. Die vorgeschlagene Einführung einer Konformitätserklärung für kleinere Holzfeuerungen stellt aus Sicht von suissetec eine begrüssenswerte Harmonisierung mit den EU-Bestimmungen und eine An-hebung der Produktqualität dar.
Auch die mit diesem Geschäft vorgeschlagene Verschärfung der Staubgrenzwerte für grössere Holzfeuerungen dürfte aus Sicht von suissetec kein Problem darstellen.
22.01.2007
Schutz vor dem Passivrauchen
Mit der derzeit laufenden Revision des Arbeitsgesetzes sollen die Arbeitgebenden stärker in die Pflicht genommen werden, was den Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen betrifft.
suissetec erachtet den Gesundheitsschutz grundsätzlich als wichtiges Anliegen. Die Vorlage schiesst aber über das Ziel hinaus, da damit Arbeitgebende auch für einen Umstand ausserhalb ihres Einflussbereichs zur Verantwortung gezogen werden könnten. suissetec hat sich in der Vernehmlassung unter anderem aus diesem Grund deutlich gegen die Vorlage ausgesprochen.
suissetec hat aber auch einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt, welcher auf dem Verursacherprinzip basiert und deshalb eine gerechtere Lösung darstellt. Zudem könnten bei der von suissetec vorgeschlagenen Lösung Firmen aus der Lüftungsbranche ihr Know-how einfliessen lassen.
Sachbearbeitung: urs.hofstetter@suissetec.ch







